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Buchhaltung / Jahresabschluss

Die Buchhaltung und der Jahresabschluss als zentrale Führungs- und Rechenschaftsinstrument sind unabdingbar für ein kaufmännisch geführtes Gewerbe. Dies anerkennt auch der Gesetzgeber und schreibt eine entsprechende Dokumentation in diversen Gesetzen und Verordnungen vor.

Unsere Leistung

Da nicht jeder Betrieb die personellen sowie fachlichen Kapazitäten zur Führung einer Buchhaltung hat, bieten wir das Outsourcing der Buchhaltung an.

Der Kunde liefert dazu periodisch (monatlich, quartalsweise, semesterweise, jährlich) die Unterlagen, welche mittels einer professionellen Buchhaltungssoftware erfasst werden.

Per Ende des Geschäftsjahres wird der Jahresabschluss durchgeführt, wobei wir steuerliche Optimierungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigen und auch eine betriebswirtschaftliche Optimierungen vorschlagen werden können. Der Jahresabschluss wir stets durch eine Besprechung der Zahlen begleitet, so dass der Kunde das Zahlenwerk und dessen Konsequenzen versteht. Im Bedarfsfall können auch Semester- oder Quartalsabschlüsse erstellt werden.

Sollten Sie lediglich die Erstellung des Jahresabschlusses aufgrund der durch den Kunden geführten Buchhaltung wünschen, kann auch dies durchgeführt werden. Es werden dabei nach der erfolgten Kontrolle der Buchhaltung die notwendigen Jahresabschlussbuchungen dokumentiert und kommuniziert.

Die Treyer Treuhand AG führt ebenfalls für diverse Unternehmen die Lohnbuchhaltung, wobei dies in einem Spektrum zwischen der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung bis zum gesamten Outsourcing der Personaladministration möglich ist.

Auch die Abwicklung der Liegenschaftsverwaltung im Auftrag eines Kunden ist möglich, sich unsere Leistungen auf die finanziellen Aspekte einer Liegenschaftsverwaltung beschränken.